Wir stellen vor: Zinc Oxide (nano) – der neue lavera UV-Filter
Stand: 17.07.2024
Sonnenschutzprodukte sollen unsere Haut vor Sonnenstrahlen schützen. Um dies zu erreichen, können verschiedene Arten von UV-Filtern verwendet werden, die man in zwei Hauptgruppen unterteilen kann:
Chemische UV-Filter
wie Octocrylen, Oxybenzon, Bis-Ethylhexyloxyphenol Methoxyphenyl Triazine und Diethylamino Hydroxybenzoyl Hexyl Benzoate
Natürliche Mineralische UV-Filter
wie Zinkoxid und Titaniumdioxid
Die Laverana GmbH & Co. KG verwendet bereits seit mehr als 30 Jahren ausschließlich natürliche, mineralische UV-Filter in ihren Sonnenschutzprodukten. Der Vorteil der UV-Filter liegt in ihrem natürlichen Wirkprinzip: Sie legen sich beim Auftragen fein verteilt wie ein Film auf die Haut und bilden ein Schutzschild, welches die schädlichen Sonnenstrahlen sofort reflektiert. Darüber hinaus verbleiben die mineralischen UV-Filter auf der Hautoberfläche, während chemische UV-Filter in die Haut eindringen und sich dort auch im Gewebe ablagern können.
Wir bei der Laverana GmbH & Co. KG haben uns dazu entschieden, in unseren Sonnenschutzprodukten ausschließlich auf Zinkoxid zu setzen. Wir gehen sogar noch einen Schritt weiter und haben uns nach einer intensiven Entwicklungsphase für dein Einsatz von Nanopartikeln entschieden, um unseren Kunden weiterhin innovative, zuverlässige als auch sichere Sonnenschutzprodukte anbieten zu können.
Die Entscheidung für den Einsatz von Nanopartikeln haben wir aber nicht leichtfertig getroffen. Die Sicherheit unserer Produkte für Kinder und Erwachsene steht natürlich an erster Stelle. In der Europäischen Union gelten strenge regulatorische Vorschriften für die Verwendung von Nanomaterialien in Kosmetika, einschließlich Nano-Zinkoxid. Die wichtigsten Vorschriften sind in der EU-Kosmetikverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009) festgelegt. Weiterhin wurde die Sicherheit von Zinkoxid-Nanomaterialien durch diverse nationale als auch internationale Institutionen/Behörden wiederholt bewertet. Hierzu zählen das Wissenschaftliche Komitee für Verbrauchersicherheit der EU (SCCS/1489/12) oder das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Die Ergebnisse dieser Bewertungen lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:
- Zinkoxid-Nanopartikel können die oberste Hausschicht nicht penetrieren
- Der Einsatz von Zinkoxid-Nanopartikeln in kosmetischen Mitteln ist sicher und stellt kein Gesundheitsrisiko für den Verbraucher dar